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RubrikAusbildung zurück
ThemaErwerb des Fahrerlaubnisklasse C / CE6 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP838240
Datum13.03.2018 14:48      MSG-Nr: [ 838240 ]2018 x gelesen

Geschrieben von Klaus-Dieter W.Sind die teilnehmenden Kameradinnen und Kameraden zeitlich an die Ausbildung gebunden, soll heißen, ist vorgegeben, wann der Erwerb der Fahreraubnisklasse fertig sein soll?Nachdem es einzelne Kandidaten leider doch zu sehr schleifen ließen, geben wir mittlerweile "ca. 1 Jahr" vor. Ich finde das auch gut, da man sich ja durchaus überlegt wen man aus welchem Grund zu dieser Ausbildung schickt und auch wegen der Planungssicherheit aus finanzieller Sicht bei Kommune und Fahrschule.
Das eine Jahr ist dabei einerseits schon recht hoch gegriffen, ist aber so eine faire Grenze und passt zu anderen Fristen, die es rund um den Führerscheinerwerb gibt. So ist der Führerscheinantrag z.B. ein Jahr gültig, und wenn innerhalb dessen die Theorieprüfung nicht abgeschlossen ist muss ein neuer Antrag gestellt werden, womit an der Stelle schon die ersten unnötigen Zusatzkosten entstehen würden.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 13.03.2018 14:10 Jürg7en 7G., Gaienhofen
 13.03.2018 14:48 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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 13.03.2018 15:49 Jürg7en 7G., Gaienhofen
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