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RubrikAusbildung zurück
ThemaErwerb des Fahrerlaubnisklasse C / CE6 Beiträge
AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg838243
Datum13.03.2018 15:49      MSG-Nr: [ 838243 ]1834 x gelesen

Hallo,
wir geben in einer von beiden Seiten unterschriebenen Vereinbarung vor, dass der Bewerber den Führerschein innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung absolvieren soll. Als Sanktion steht im Raum, dass die Gemeinde eben nicht die Kosten übernimmt und der FA auf seinem Anteil sitzen bleibt.

Den Ausbildungsvertrag schließt der FA rechtlich verbindlich mit der Fahrschule ab.

Gruß
Jürgen

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 13.03.2018 13:51 Klau7s-D7iet7er 7W., Ahrbergen
 13.03.2018 14:10 Jürg7en 7G., Gaienhofen
 13.03.2018 14:48 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 13.03.2018 15:35 Udo 7G., Lennestadt
 13.03.2018 15:49 Jürg7en 7G., Gaienhofen
 13.03.2018 20:29 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

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