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RubrikAusbildung zurück
ThemaErwerb des Fahrerlaubnisklasse C / CE6 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP838247
Datum13.03.2018 20:29      MSG-Nr: [ 838247 ]1503 x gelesen

Dann muss derjenige die bis dahin entstandenen Kosten übernehmen, gegebenenfalls anteilig, wobei man evtl. nachvollziehbare Gründe für die Verzögerung dann immer noch entsprechend berücksichtigen kann.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 13.03.2018 13:51 Klau7s-D7iet7er 7W., Ahrbergen
 13.03.2018 14:10 Jürg7en 7G., Gaienhofen
 13.03.2018 14:48 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 13.03.2018 15:35 Udo 7G., Lennestadt
 13.03.2018 15:49 Jürg7en 7G., Gaienhofen
 13.03.2018 20:29 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

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