In Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Feuerwehren Bayerns wird das alles genau geregelt. Nachdem dieses Dokument die Anlage zur AVBayFwG darstellt ist es Rechtsverbindlich.
Zur Frage:
Der goldene Balken ist nur für den Kommandanten vorgesehen. Silberne Kragenabzeichen sind vorgesehen:
für Brandmeister bis Hauptbrandmeister, Technische Fachberater Feuerwehr, Feuerwehrärzte und sonstige besondere Funktionsträger(vgl. Nr. 8.1.2), Kommandanten, Kreis- und Stadtbrandmeister"
Viele Grüße
Adrian
Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.
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