Rubrik | Atemschutz |
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Thema | AGT Lehrgang | 25 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 838377 |
Datum | 21.03.2018 12:51 MSG-Nr: [ 838377 ] | 2782 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Peter F.aber es ist immerhin der von Medizinern festgelegte Bewertungsmaßstab und hat eine gewisse Logik. Diese Logik sehe ich nicht.
Das einer mit 55kg auf dem gleichen Weg weniger zu leisten hat als einer mit 85kg ist natürlich nachvollziehbar, aber jetzt ist der eine 39, der andere 41 Jahre alt. Oder einer von beiden weiblich. Und da kommen Bewertungsmaßstäbe ins Spiel, für die mich eine genauere Begründung schon interessieren würde. Und die auch nicht unbedingt logisch im Gesamtkontext Atemschutz sind: In der G26.3 wird ab dem 40. Lebensjahr weniger Leistung erwartet, bei der Belastungsübung nach der FwDV 7 aber erst ab dem 50. Lebensjahr. In der G26.3 wird der Nachuntersuchungszeitraum auch ab 50 auf ein Jahr herabgesetzt, wie kommt dann die Grenze 40 beim Belastungs-EKG? Schätze mal, die Vorgaben der FwDV 7 hat man auch nicht nur gewürfelt, sondern mit Fachleuten abgesprochen.
Mag sein, dass das alles medizinisch fundiert festgelegt wurde, aber bisher fehlt mir dazu eine Begründung. Und es erscheint auf den ersten Blick so eben nicht schlüssig.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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