Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Görlitz: wieder ein SoSi-Fall mit Arzt | 46 Beiträge |
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 838765 |
Datum | 06.04.2018 14:45 MSG-Nr: [ 838765 ] | 5237 x gelesen |
Infos: | 17.04.18 Bußgeldstreit in Görlitz Doktor Prejzek bleibt 17.04.18 Es fehlt der Respekt vor unserer Arbeit 07.04.18 Bestätigung des ÄLRD 06.04.18 Bußgeldbescheid AZ 81178579 vom 26.03.2018 06.04.18 Webseite Arztpraxis Prejzek 06.04.18 PM der Stadt dazu
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Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
keine operative sondern eine administrative (QM, Planung ect.) Funktion!
Aber die meisten ÄLRD sind auch Mitglied der LNA-Gruppe.
Straßenverkehrsordnung
Noch merkwürdiger:
Der Arzt schließt wegen dem Bußgeldbescheid seine Praxis, so schreibt er es auf seiner Homepage:
arztpraxis-prejzek.de
Ich finde es gut, wenn die Bußgeldstelle in so einem Fall (auf seiner Homepage kein Hinweis auf eine Notarzt-Zulassung, kein Rettungsdienstfahrzeug) nicht selbständig über eine Niederschlagung und Verringerung der Regelbuße entscheiden will. Dem Arzt steht selbstverständlich die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung offen.
Auch irritiert mich der ganze Einsatzablauf:
Geschrieben von dem Betroffenen am 6. Januar 2018 hatte ich Bereitschaftsdienst. Ich wurde von einem Rettungsassistenten zu einem lebensbedrohlichen Notfall nachgefordert. Der diensthabende Notarzt befand sich zu dieser Zeit im Einsatz. Somit wurde ich gebeten, außerplanmäßig diesen Notarzteinsatz zu übernehmen. Da Eile geboten war und mutmaßlich Lebensgefahr für den Patienten bestand, war ich gezwungen schneller zu fahren und wurde vom hiesigen Ordnungsamt heimlich geblitzt. Trotz Bestätigung des ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes, dass es sich um einen dringenden Einsatz handelte, wurde ich vom Ordnungsamt diesbezüglich bestraft. Nun soll ich 308 Euro bezahlen und obendrein noch für zwei Monate Fahrverbot erhalten, obwohl eine eindeutige Bestätigung des Einsatzes vom ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes dem Ordnungsamt vorliegt.
Es handelt sich demnach wohl um einen "normalen" ärztlichen Bereitschaftsdienst. Ich kenne es aus dem Rettungsdienst so, dass die Leitstelle für die Personalbeschaffung zuständig ist und nicht ein Rettungsassistent, der vor Ort ist.
"Heimlich geblitzt" ist schon gemein, dass nicht 150 Meter vorher eine Ankündigung stand.
Wie eindeutig diese Bestätigung des ÄLRD ist, wissen wir nicht, aber wie bereits geschrieben, der §35 StVO gilt nur für Fahrzeuge des Rettungsdienstes, nicht für Mitarbeiter nach Landesrettungsdienstgesetz. Und der Status dieses konkreten Arztes ist für mich noch immer unklar, trotz seiner Einlassung.
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Geändert von Thomas H. [06.04.18 14:46] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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