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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Görlitz: wieder ein SoSi-Fall mit Arzt | 46 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 838771 | ||
Datum | 06.04.2018 15:37 MSG-Nr: [ 838771 ] | 4954 x gelesen | ||
Infos: | alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Geschrieben von Mitja S. Das hat für mich schon was von einer Drohung. Ich hoffe auch mal das der Bürgermeister als Stadtoberhaupt bzw ein Staatsanwalt selbständig tätig wird. Zitat:"Strafgesetzbuch (StGB) § 353d Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 3. die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__353d.html | ||||
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