Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrführerschein RLP Geltungsbereich | 19 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 838956 |
Datum | 16.04.2018 17:20 MSG-Nr: [ 838956 ] | 2772 x gelesen |
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Geschrieben von Jan R.ich hab da mal eine Frage zum Feuerwehrführerschein in RLP. Wir haben bei uns in der Feuerwehr mit dem Förderverein der Feuerwehr ein neues MZF I angeschafft. Derzeit ist dieses noch in Zivil weiß und muss noch umgebaut werden. In den Papieren ist es noch nicht als SonderKFZ eingetragen. Die zGG beträgt 5,2 to. Gilt für solch ein Fahrzeug auch der Feuerwehrführerschein? Die Fahrten Die damit getätigt werden sind natürlich alle samt Feuerwehrfahrten.
Verfügt das Fahrzeug über eine SoSi-Anlage? Wohl nein.
Damit es m.E. kein Einsatzfahrzeug im Sinne der entsprechenden Rechtsvorschrift in NRW.
"§ 1
Geltungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen auf öffentlichen Straßen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t bis 7,5 t - auch mit Anhängern, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 7,5 t nicht übersteigt - an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste nach § 2 Abs. 10 a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)."
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 16.04.2018 17:16 |
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Jan 7R., Hahnheim |
| 16.04.2018 17:20 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf | |