Geschrieben von Jan R.Gilt für solch ein Fahrzeug auch der Feuerwehrführerschein? M.E. ja, da die Vorschrift die Fahrerlaubnis nicht fahrzeugbezogen, sondern aufgabenbezogen regelt. Eine verkehrsrechtliche eindeutige Definition von "Einsatzfahrzeug", die man hier anwenden könnte, ist mir auch nicht bekannt, und wer sagt denn, das ein Einsatzfahrzeug als SoKFZ eingetragen sein muss?
Theoretisch könnte ich mir auch eine aufgabenbezogene, also zulässige Fahrt mit Feuerwehrführerschein auf einem nach § 27 Abs. 3 LBKG "einkassierten" privaten Fahrzeug vorstellen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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