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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNeue Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und Feuerwehr?6 Beiträge
AutorMatt8hia8s W8., Mommenheim / 839008
Datum19.04.2018 09:13      MSG-Nr: [ 839008 ]2790 x gelesen
Infos:
  • 19.12.17 WhatsApp-Nutzung im Unternehmen
  • 16.12.17 WhatsApp illegal?
  • 16.12.17 Die Datenschutz-Grundverordnung und das Whatsapp-Problem von Unternehmen ( = Feuerwehren bzw. Gemeinden)

  • Hi,
    selbstverständlich betrifft das auch die Feuerwehr als Abteilung des Aufgabenträgers.
    Der öffentliche Aufgabenträger hat die Umsetzung der DSGVO zu verantworten und haftet bei Verstößen.
    Im Detail werden ja nicht nur "einfache" personenbezogene Daten verarbeitet, sondern auch Personaldaten und auch besondere Daten wie Kleidergrößen, Gesundheitsdaten (G26), Aufzeichungen zu Tätigkeiten (Einsatz) usw.

    Aber auch im Förderverein der Feuerwehr gelten natürlich - wie bisher auch nach BDSG - die Regelungen der DSGVO. Auch hier gelten die neuen Pflichten nach DSGVO, zum Beispiel, die Informationspflichten nach §13 DSGVO für neue Mitglieder.

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     15.12.2017 12:55 Thom7as 7K., Ulm
     15.12.2017 13:22 Thom7as 7H., Dornstadt
     15.12.2017 23:07 Ulf 7M., Hannover
     16.12.2017 12:53 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     19.04.2018 09:13 Matt7hia7s W7., Mommenheim
     26.04.2018 11:18 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

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