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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Ausschreibung Sanitätsdienst Oktoberfest | 78 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 839017 | ||
Datum | 19.04.2018 11:34 MSG-Nr: [ 839017 ] | 7999 x gelesen | ||
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Geschrieben von Volker L. Diese Entscheidung hat das Potential für sehr viel vergiftetes Blut zu Sorgen. Darf sie aber nicht haben. Es handelt sich hier um eine öffentliche Ausschreibung. Da gibt es Regeln einzuhalten, die Vergabe kann nicht nach politischem Willen erfolgen (Wenn es auch oft genug so ist). Ggf. habe ich es auch überlesen aber wo stand denn dass das Angebot des Erstbietenden billiger war? Es könnte doch auch sein, dass das BRK Angebot ausgeschlossen werden musste? Ein Hinweis in der Richtung war ja schon zu lesen, mit Ehrenamtlichen zu arbeiten die keine Vergütung enthalten ist als Verstoss gegen das Mindestlohngesetz zu werten. Die Einhaltung des MLohnG ist Bestandteil aller öffentlicher Ausschreibungen. Ein Verstoss dagegen ist alleine schon ein zwingender Ausschlußgrund. | ||||
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