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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Ausschreibung Sanitätsdienst Oktoberfest | 77 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 839034 | ||
Datum | 19.04.2018 17:52 MSG-Nr: [ 839034 ] | 7158 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dirk B. Nach Definition des Landesarbeitsgerichts liegt also ein Arbeitsverhältnis vor da die genannten Parameter durch den vermeintlichen "Ehrenamtler" nicht frei gewählt werden können. Wenn jetzt das Argument kommt sie/er melde sich ja freiwillig und muss nicht kommen wenn sie/er nicht will, greift das bei der Thematik aber nicht. Wer nicht tätig wird begründet auch kein Arbeitsverhältnis. Wenn das bei anderen Tätigkeiten der HioGs ignoriert wird, ist das trotzdem kein Grund bei Vergaben nach VgV ebenso zu handeln. Nach dieser Definition ist die Feuerwehr nicht mehr ehrenamtlich, da ja in den Feuerwehrgesetzen eine Dienstpflicht steht. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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