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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Ausschreibung Sanitätsdienst Oktoberfest | 76 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839066 | ||
Datum | 21.04.2018 12:48 MSG-Nr: [ 839066 ] | 7038 x gelesen | ||
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hallo, Auszug aus einem Schreiben des BRK Die Leute die auf dem Oktoberfest in den nächsten vier Jahren den San-Dienst machen müssen ja irgendwo herkommen. Aicher muss sicherlich zu einem nicht kleinen Teil Helfer befristet beschäftigen. So machen es ja auch die Festwirte die die Bedienungen auch nicht das ganze Jahr über beschäftigen. Die rechtlich interessante Frage ist jetzt ob das BRK eine Handhabe hat BRK-Mitglieder die ausserhalb ihres ehrenamtlichen Dienstes im BRK für andere Firmen (oder Organisationen) auch noch solche San-Dienste schieben. Ich denke da gibts es keine Handhabe so was offiziell zu Unterbinden bzw. zu Sanktionieren. Die Mitarbeit in einer Firma dürfte rechtlich gesehen doch nicht verbandsschädigend sein. Ob dann so eine Beschäftigung für Aicher dann innerhalb des BRK "karrierefördernd" ist dürfte auf einem anderen Blatt stehen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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