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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Ausschreibung Sanitätsdienst Oktoberfest | 76 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 839067 | ||
Datum | 21.04.2018 13:04 MSG-Nr: [ 839067 ] | 7041 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. Ich denke da gibts es keine Handhabe so was offiziell zu Unterbinden bzw. zu Sanktionieren. Aus dem Bauch heraus meine ich auch, dass das BRK offiziell keine rechtliche Handhabe bzw. ein Disziplinarverfahren gegen seine Helfer bez. der Mitwirkung beim Aicher-San-Dienst hat, aber indirekt doch subtil auf ihre Helfer einwirken kann. Die Mitarbeit in einer Firma dürfte rechtlich gesehen doch nicht verbandsschädigend sein. Kenne FW-Angehörige, die beispielsweise gem. § 41 Abs. 2 VStättVO BaWü für private Brandschutz-Firmen Brandsicherheitswache -nicht im Namen ihrer FW und auch ohne deren Dienstkleidung/Ausrüstung zu benutzen!- leisten. Grundsätzlich nochhierzu; ich kenne die Fa. Aicher nicht näher, macht aber auf ihrer HP durchaus einen professioneller Eindruck. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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