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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausbildungs-Voraussetzungen hauptamtl. Wehrleiter | 37 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 839208 | ||
Datum | 02.05.2018 00:13 MSG-Nr: [ 839208 ] | 2132 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stefan H.
Dann hast du doch bestimmt einen Link dazu? Davon hab ich noch nichts gehört und gelesen. Geschrieben von Stefan H. Eingriffe in die Gesetzgebungskompetenz sind dafür auch gar nicht erforderlich; es gibt doch auch in Hessen kein B3-Gesetz für die Feuerwehr. Aber in jedem Bundesland gibt es eigene Laufbahnverordnungen, sowie Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die einzelnen Laufbahnen. Und die haben Gesetzescharakter... Die regeln eben mal die Ausbildung und die Laufbahn der Feuerwehrbeamten in den Bundesländern, keine Feuerwehrdienstvorschrift. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
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