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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausbildungs-Voraussetzungen hauptamtl. Wehrleiter | 37 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 839211 | ||
Datum | 02.05.2018 09:48 MSG-Nr: [ 839211 ] | 2139 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning K. Die Gesetzgebungskompetenz unterscheidet ja nicht zwischen Haupt- und Ehrenamt... Ich schrieb "...Gesetzgebungskompetenz, was ihre Beamten angeht...". Das unterscheidet schon zwischen Ehrenamt und Hauptamt. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
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