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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausbildungs-Voraussetzungen hauptamtl. Wehrleiter | 37 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839231 | ||
Datum | 02.05.2018 20:37 MSG-Nr: [ 839231 ] | 2017 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel H. Ich schrieb "...Gesetzgebungskompetenz, was ihre Beamten angeht...". Das unterscheidet schon zwischen Ehrenamt und Hauptamt. Nein. Auch alles was um das Ehrenamt geht ist in der Hoheit der Länder, da kann das Bund nicht einfach irgendwas vorgeben. So werden ja alle FwDVen nicht vom Bund "erlassen", sondern von einem AK beschlossen und den Ländern zur Einführung empfohlen. Das könnte bei einer FwDV2 für Haupt- und Ehrenamt genau so laufen. Wenn ein Land das dann nicht (oder anders) umsetzen will, tut es das halt. | ||||
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