Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Auslegung des § 55 StVZO 'Einrichtungen für Schallzeichen' und die DIN Normen 14610 & 14630 | 32 Beiträge |
Autor | Mark8us 8M., Ratingen / NRW | 839339 |
Datum | 09.05.2018 23:36 MSG-Nr: [ 839339 ] | 2136 x gelesen |
Infos: | 11.05.18 FW-Forum: Yelp, Heckwarnleuchten und anderes 09.05.18 LFS BaWü: Sondersignalanlagen - Einsatzhorn und Kennleuchten für blaues Blinklicht
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Strassenverkehrzulassungsordnung
Hallo,
die bereits verlinkte Auffassung des Landes Baden-Württemberg verbreitet sich leider gerade wie ein Lauffeuer da bekanntlich die Mehrheit der Aufbauhersteller in Süddeutschland beheimatet ist.
Bei der derzeit aufkommenden Diskussion werden Warn- und Sondersignaleinrichtungen miteinander vermischt.
Ich kann die Auslegung der Neusser Kollegen aus unserer Sicht nur in vollem Umfang bestätigen.
Eine wie auch immer geartete Hupe ist keine Warneinrichtung nach § 55 (3) da sie keine Folge von Klängen mit verschiedener Grundfrequenz abgibt.
Nach StVZO § 70 (Ausnahmen) können für Feuerwehrfahrzeuge weitgehende Sonderregelungen getroffen werden da die Ausnahmemöglichkeiten sehr weit gefasst sind:
"...(4) Die ... Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes ... sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig."
Selbst Abweichungen hinsichtlich der nach § 55 (1) und (2) geregelten Bedieneinrichtungen, gegenseitigen Verriegelungen und Lautstärken sind demnach prinzipiell zulässig sofern die Feuerwehr den Bedarf sachlich begründen kann.
Das wiederum sollte insbesondere den Feuerwehren aus den Großstädtischen Ballungsräumen und/oder viel befahrenen Autobahnabschnitten aus der täglichen Einsatzpraxis heraus relativ leicht fallen.
Gruß aus Ratingen
Das war jetzt meine Meinung. Man muss sie nicht unbedingt mögen aber akzeptieren.
Mach ich auch so... ;-)
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