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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Auslegung des § 55 StVZO 'Einrichtungen für Schallzeichen' und die DIN Normen 14610 & 14630 | 32 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8M., Ratingen / NRW | 839343 | ||
Datum | 10.05.2018 00:31 MSG-Nr: [ 839343 ] | 1972 x gelesen | ||
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Hallo Geschrieben von ---Henning Koch--- Was das Land BaWü da mitteilt, ist nicht nur deren Auffassung sondern einfach die geltende Rechtslage. Das ist prinzipiell richtig, entspricht aber leider nicht der faktisch dadurch entstehenden Problematik. Ich erlebe das gerade selbst bei mehreren Projekten. Gestützt auf die verlinkte Veröffentlichung bzw. die offizielle Mitteilung des Landes wird im Rahmen von Abnahmen bei den Herstellern mit unterschiedlicher "Ausprägung" aus der (Druckluft-)Hupe ein Teil der Sondersignalanlage und das führt dann unmittelbar zu den geschilderten Schwierigkeiten der Neusser Kollegen. Gruß Markus Das war jetzt meine Meinung. Man muss sie nicht unbedingt mögen aber akzeptieren. Mach ich auch so... ;-) | ||||
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