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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Auslegung des § 55 StVZO 'Einrichtungen für Schallzeichen' und die DIN Normen 14610 & 14630 | 32 Beiträge | ||
Autor | Erik8 H.8, Ratingen / | 839345 | ||
Datum | 10.05.2018 00:49 MSG-Nr: [ 839345 ] | 2015 x gelesen | ||
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Ja, stimmt, das (z.B. Bullhorn / Martinhorn) wird unzulässig durcheinander geworfen. Meiner Meinung nach immer so wie es grade in den Kram passt. Hatte mit einem der Protagonisten ja kürzlich ein spannendes Telefonat. Der Verlauf und der Inhalt bestärkt mich in dem Gefühl, das es bei dem Thema nicht rein sachlich zugeht. Nur lässt sich das geschriebene Wort ja nicht beliebig dehnen, und auch in dem von Markus zitiertem Link wird die hier beschriebene Problematik ja eben nicht angeschnitten - es scheint nur vielleicht so (wenn man komisch lesen will...). Die Konsequenz ist leider das was dann einige von uns wieder ausbaden müssen, blöde Diskussionen führen.... Immer noch besser dran als die Kollegen die nun ihr Auto stilllegen sollen, weil es die Hupe nicht ordentlich tut. (Tuten tut sie schon wenn die Handbremse angezogen ist... - wenn es nicht so traurig wäre, aber das ist eben wahrscheinlich Realsatire) weia. | ||||
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