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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Auslegung des § 55 StVZO 'Einrichtungen für Schallzeichen' und die DIN Normen 14610 & 14630 | 32 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839347 | ||
Datum | 10.05.2018 01:24 MSG-Nr: [ 839347 ] | 1976 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Erik H. zumindest in einem mir bekannten Fall, nun ein Nutzer davon bedroht ist, sein vor kurzem ausgeliefertes Fahrzeug wegen einer gravierenden Fehlfunktion der Hupe - mit erheblichem Mangel - aus dem Verkehr gezogen zu bekommen (von der örtlich zuständigen Prüforganisation mit Sachverstand... und die hätten meiner Meinung nach Recht!) Klingt irgendwie nach einem Sachmangel. Also zurücklehnen und das Rechtsamt mal machen lassen. | ||||
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