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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Auslegung des § 55 StVZO 'Einrichtungen für Schallzeichen' und die DIN Normen 14610 & 14630 | 32 Beiträge | ||
Autor | Klau8s M8., Neuss / NRW | 839362 | ||
Datum | 10.05.2018 21:21 MSG-Nr: [ 839362 ] | 1804 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Danke für die Ausführung. Dies ist genau unserer Sichtweise. Meines Wissens gibt es auch keine sonstigen unterstützenden Texte. Wenn einer Texte kennt bitte einstellen. Den zusätzlich Hinweis den die "Gegenseite" aufführt ist immer die DIN 14610 und 14630. Es würde sich aus dem Zusammenspiel der drei "Vorschriften" ergeben, dass die Hupe bei Betrieb des Einsatzhornes zwingend abzuschalten ist. In den DIN Normen wird jedoch mit keinem Wort erwähnt, dass die Hupe bei eingeschaltetem Einsatzhorn nicht funktionieren darf. | ||||
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