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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Auslegung des § 55 StVZO 'Einrichtungen für Schallzeichen' und die DIN Normen 14610 & 14630 | 32 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 839363 | ||
Datum | 11.05.2018 10:46 MSG-Nr: [ 839363 ] | 1616 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich C. und warum die Anwendung durchaus diskutiert wird... Jo, Einsatzfahrten nach dem Motto "Ich bin laut, also brauch' ich nicht zu gucken" sind schon häufiger schief gegangen - auch bei Übungsfahrten... Ich hatte allerdings in meinem Beitrag nicht das Bullhorn gemeint, sondern die originale verbaute Hupe des Fahrzeugs. Setzt man sie geschickt ein, kann die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer geweckt werden! Beispiel für beides erst das "Bullhorn", dann die Fahrzeughupe. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jörg E. J. [11.05.18 11:01] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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