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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Auslegung des § 55 StVZO 'Einrichtungen für Schallzeichen' und die DIN Normen 14610 & 14630 | 32 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 839364 | ||
Datum | 11.05.2018 11:15 MSG-Nr: [ 839364 ] | 1678 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jörg E. J. erst das "Bullhorn" Btw.: Das, was hier als "Bullhorn" bezeichet wird, ist eine Pressluft-Hupe - DAS ist ein Bullhorn und in Deutschland als Signalanlage wegen veränderlicher Frequenz nicht erlaubt, obwohl es sicher wirksam wäre. Aber die Diskussion über zusätzliche Signalanlagen, wie "yelp" und "wail" hatten wir ja schon anderweitig hier im Forum. | ||||
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