Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Freiwillige Feuerwehr Pirmasens offenbar nicht einsatzfähig | 22 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 839434 |
Datum | 15.05.2018 19:39 MSG-Nr: [ 839434 ] | 4236 x gelesen |
Infos: | 18.05.18 RP: Pirmasens: Dutzende Feuerwehrmänner werfen hin
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Feuerwehrgesetz
Guten Tag
Geschrieben von Lars B.
Natürlich geht das ganz einfach, ist schließlich in den meisten Feuerwehrgesetzen der Länder bzw. Satzungen der Kommunen so formuliert bzw. lernt man u.U. schon beim Grundlehrgang unter dem Thema " Rechte & Pflichten eines FA"
Ganz so einfach geht das nicht überall, das FwG BaWü beispielsweise für die die Beendigung des FW-Dienstes im § 13 diverdse Gründe und Vorgehensweisen fest. Ob ich von jetzt auf gleich mein Amt niederlegen kann ohne gegen den § 14 Abs. 2 ( bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden, ) hier jetzt des FwG-BaWü zu verstoßen ?
Natürlich kann eine Kommune, sollte die Anzahl der Freiwilligen nicht ausreichen, auch zwangsverpflichten und ggf. wird da auch der ein oder andere gut ausgebildete ehem.ins Auge gefasst,
Klar, in BaWü im § 12 geeregelt.
jedoch gibts immer Gründe und Möglichkeiten warum dann der Zwangsverfplichtete nicht mehr zum Dienst erscheint
Auch klar und ich könnte mir auch gut vorstellen, welche Gründe mir als ggf. Zwangsverpflichteter FW-Angehöriger eingefallen wären um nicht zum Einsatzdienst zu kommen.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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