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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Prüfintervall Instandhaltung 'Übungs'-PA | 13 Beiträge | ||
Autor | Norb8ert8 G.8, Bad Wildbad / | 839597 | ||
Datum | 22.05.2018 19:13 MSG-Nr: [ 839597 ] | 1532 x gelesen | ||
Also ich sage es mal so: Es gibt NUR PA-Geräte keine Übungsgeräte. Allerdings gibt es PA-Geräte für die Heiß / Realbrandausbildung. Bei solchen Geräten macht es noch viel mehr Sinn, diese nach Gebrauch / bei der Halbjahresprüfung und allen anderen Prüfungen auch, nach den Herstellervorgaben bzw. den Prüfvorschriften der GUV und nicht nach eigenem "Gutdünken" oder "weil es einer gesagt hat" zu prüfen. Letztendlich geht es um die Sicherheit und Gesundheit der Kameraden und dass wäre mir das höchste Gut. Wenn was passiert, hat man immer die goldene mit breitem Rand gezogen und dass muss sicher nicht sein | ||||
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