Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Faltleitkegel mal wieder (war: Rollwagen im MTW/MZF) | 45 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 839662 |
Datum | 25.05.2018 08:28 MSG-Nr: [ 839662 ] | 1972 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Geschrieben von Tobi M....und ein reflektierendes Faltdreieck... Kleiner Witz am Rande: Damit seid ihr schon einen Schritt weiter als ein großer Teil der Feuerwehren in Deutschland. Denn die meisten Faltsignale auf den Fahrzeugen dürften nicht reflektierend sein, und stellen damit kein Warndreieck nach der StVZO dar. Rein rechtlich müsste man dort also das ungefähr halb so große, aber reflektierende normale Warndreideck aufstellen, um dahinter dann das feuerwehrtypische Faltsignal innerhalb der jetzt verkehrsrechtskonform abgesicherten Einsatzstelle aufstellen zu dürfen. Die ganze Diskussion hier hätte praktisch also schon Jahrzehnte vor der Erfindung der Faltleitkegel geführt werden können.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| 23.05.2018 15:02 |
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Tobi7 M.7, Zeilarn Rollwagen im MTW/MZF | |