Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Faltleitkegel mal wieder (war: Rollwagen im MTW/MZF) | 45 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 839689 |
Datum | 25.05.2018 16:31 MSG-Nr: [ 839689 ] | 1908 x gelesen |
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Straßenverkehrsordnung
Hallo,
Geschrieben von Udo B.Genau aus diesem Grund habe ich im BLFA angeregt, den BOS, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zwingend notwendig ist, die Aufstellung von VZ zu erlauben, um den ganzen Unfug mit der dauerhaften Inanspruchnahme der Notstandsregelungen zu beenden. Bedauerlicherweise hält die Mehrheit im BLFA davon nichts, eine Absicherung von Einsatzstellen mit den legalen Mitteln sei völlig ausreichend.
Ich warte jetzt ab, bis der nächste Personenschaden passiert, um dann mal wieder nachzuhaken ....
... die Juristen des hessischen Innen- und des Wirtschaftsministeriums halten den bestehenden Rechtsrahmen für ausreichend ...
siehe: Erlass des HMWVL und des HMdIS zum Thema Sicherungsmaßnahmen im Straßenverkehr
Zitat: "Dabei sind die Feuerwehren nach § 6 Abs. 1 HBKG befugt, die hierfür nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Mittel einzusetzen um ein Hineinfahren in die Einsatzstelle abzuwenden."
Somit hier nach juristischer Fachmeinung das HBKG als "Lex specialis" gegenüber der StVO vorrangig.
Gruß
Gerhard
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| 23.05.2018 15:02 |
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Tobi7 M.7, Zeilarn Rollwagen im MTW/MZF | |