Rubrik | Einsatz |
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Thema | Grossbrand im Europapark | 49 Beiträge |
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 839795 |
Datum | 29.05.2018 08:49 MSG-Nr: [ 839795 ] | 3860 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Integrierte Leitstelle
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Kreisbrandmeister
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Innenminister
1. Löschbereich einer Löschanlage
2. Löschboot
3. Lehrbeauftragter (JUH)
Integrierte Leitstelle
Kreisbrandmeister
Integrierte Leitstelle
Kreisbrandmeister
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Geschrieben von Jürgen M.Problem ist doch wieder einmal, dass wir in Baden-Württemberg eine landkreisübergreidende AAO nicht hinkriegen. Rust ist Ortenaukreis (OG) und Rheinhausen Landkreis Emmendingen (EM). Die Leitstelle Emmendingen hätte Rheinhausen als nächstgelegene Wehr alarmieren müssen.
Zuständig ist jeweils die örtliche Gemeindefeuerwehr. Die Gemeindefeuerwehr bzw. der Bürgermeister (!), ersatzweise die Integrierte Leitstelle kann Überlandhilfe aus anderen Gemeinden anfordern. Es gibt in Baden-Württemberg keinen Zwang oder rechtlich begründeten Vorrang von Gemeinden des eigenen Kreises.
Da primär der Bürgermeister zuständig ist und die ILS nur ersatzweise anfordern kann, geht der Vorwurf aus rechtlicher Sicht erst einmal in die falsche Richtung. Natürlich ist es sinnvoll, für solche Sonderobjekte wie den Europapark eine besondere AAO aufzustellen. Das wird es vermutlich auch gegeben haben, offenbar waren dabei aber Kräfte aus dem eigenen Kreis vorgeplant. Bei dieser Vorplanung dürfte auch der KBM beteiligt gewesen sein, aber eben nicht die ILS.
Geschrieben von Jürgen M.Unabdingbar ist für Baden-Württemberg eine kteisübergreiende AAO durch das IM, auch zwischen RMK und S, LB und S. Der Nächstgelegene, der materiell und personell in der Lage ist, MUSS alarmiert werden. Unabhängig von Gemeinde- und Kreisgrenzen.
Wie gesagt, das ist die Hausaufgabe für den jeweiligen Kommandanten, ggf. unterstützt vom KBM. Die ILS ist da rechtlich erst einmal außen vor, sie hat im Regelfall auch keine Detailinformationen über die kreisfremden Feuerwehren und die dortige Einsatzlage. Der Rettungsdienst macht das in Baden-Württemberg besser/anders, dort sind die Leitstellen über ein externes System (Rescue Track) i.d.R. vernetzt und können die Verfügbarkeit von benachbarten Fahrzeugen direkt einsehen.
Wir sind dem Bürger schnelle und effektive Hilfe schuldig, unabhängig von Markungsgrenzen.
Das sieht das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg offenbar entspannter. ;-)
Die von einigen Leuten vermutete Reservenbildung wäre in Baden-Württemberg keine originäre Aufgabe der Leitstellen, das müsste ggf. vom KBM angeregt/vorgeplant werden. Da hier zwei Kreise betroffen sind, schließe ich eine absichtliche "Einsatzreserve" durch die ILS oder den KBM des Nachbarkreises eher aus. Die FF Rheinhausen wurde wohl nicht alarmiert, weil sie zum anderen Landkreis gehört und nicht Teil einer objektbezogenen AAO war.
Gruß, Stefan
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Geändert von Stefan H. [29.05.18 08:52] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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