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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | DSGVO: Feuerwehrwebseiten abgeschaltet? | 32 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839867 | ||
Datum | 30.05.2018 18:29 MSG-Nr: [ 839867 ] | 1800 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Patrick R. In den vielen Fällen jedoch wird die Website trotz allem über den Förderverein oder ähnlich bezahlt/betrieben, womit der DSB der Stadt/Gemeinde wenn man es 100% nimmt nicht dafür zuständig ist. das kommt es auf das "Kleingedruckte" (im übertragenen Sinn) an. Beispiel: auf der Webseite steht oben gross und Fett im Seitentitel: Feuerwehr Hintertupfingen e.V. => Feuerwehrverein ist verantwortlich steht stattdessen "nur" Feuerwehr Hintertupfingen => dann ist die Gemeinde mit im Boot. Weil ja die Feuerwehr Hintertupfingen eine Einrichtung der Gemeinde ist. Da kommt es dann nicht drauf an wer die Zeche bezahlt. Und das Impressum muss dazu auch stimmen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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