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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | DSGVO: Feuerwehrwebseiten abgeschaltet? | 32 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 839869 | ||
Datum | 30.05.2018 19:15 MSG-Nr: [ 839869 ] | 1827 x gelesen | ||
Was ist den der Sinn und Zweck von FW-Webseiten? Ich denke doch mal Information und Mitgliederaquise. Damit wären wir doch wieder an dem Punkt wer hat den Nutzen? Unterm Strich doch die Gemeinde die verpflichtet ist die Feuerwehr vorzuhalten. (Konstruiert: Der BGM sagt: Ich will keine FW-Webseite. Dann sagt die FW: Das ist dein gutes Recht das anzuordnen. Wir hören auf damit. Ach übrigens Bürgermeister, wir brauchen noch 10 Leute. Schick die und bitte zur nächsten Übung vorbei) Und somit ist es doch nur Recht und Billig wenn der Datenschutzbeauftragte der Gemeinde auch auf die FW-Webseite mit drauf guckt und ggg.Einfluss nimmt. Dies ist meine Meinung. | ||||
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