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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | DSGVO: Feuerwehrwebseiten abgeschaltet? ![]() | 32 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839879 | ||
Datum | 30.05.2018 22:46 MSG-Nr: [ 839879 ] | 1696 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Wer bisher das "alte" Bundesdatenschutzgesetz beachtet hat muss zum 25.05. wg. der DGVSO eigentlich (fast) nichts tun. Das ist ein spannender Punkt; Inhaltlich ändert sich ja nicht groß was. Geändert hat sich die Strafandrohung und diverse Formalitäten. Wer also bisher alles richtig gemacht hat, der bekommt mit den neuen Regeln wenig Probleme. Wer es aber bisher mit den Regeln nicht so genau genommen hatte, der darf aber auch nicht der DSGVO die Schuld geben, wenn er jetzt kalte Füße bekommt ;-) | ||||
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