Rubrik | Einsatz |
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Thema | Grossbrand im Europapark | 49 Beiträge |
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 839922 |
Datum | 01.06.2018 10:57 MSG-Nr: [ 839922 ] | 3209 x gelesen |
Integrierte Leitstelle
Feuerwehrgesetz
Integrierte Leitstelle
Kreisbrandmeister
Feuerwehrgesetz
Geschrieben von Nico A.Nachdem die Landkreisgrenzen hier schon mehrfach als rechtliche Hürde erwähnt wurden, möchte ich doch einmal nachfragen, worin diese (rechtlichen) Hürden bestehen. Landesgrenzen könnte
In Baden-Württemberg gibt es keine gesetzliche Vorgabe, dass zuerst Feuerwehren des eigenen Landkreises nachalarmiert werden müssen. Der Landkreis wirkt allerdings mit bei der Planung von Überlandhilfe, so dass daraus ggf. eine Anweisung/Vorgabe für die ILS entsteht.
FwG BW(4) Die Landkreise sollen die Gemeinden unterstützen bei der [...] Planung der Zusammenarbeit der Feuerwehren im Einsatz und bei der Festlegung von Einsatzgebieten und Alarm- und Ausrückeordnungen,
Im jeweiligen Einzelfall wird Überlandhilfe vom Bürgermeister, ersatzweise vom Einsatzleiter (hier: Werkfeuerwehr?!) angefordert. Die Anforderung kann auch von der ILS selbst, dem KBM, dem Bezirksbrandmeister oder dem Landesbranddirektor kommen.
FwG BWDie Gemeindefeuerwehren haben sich gegenseitig auf Anforderung Hilfe zu leisten, sofern die Sicherheit in der eigenen Gemeinde dadurch nicht wesentlich gefährdet wird. Der Bürgermeister der Hilfe bedürftigen Gemeinde oder bei Gefahr im Verzug der Technische Einsatzleiter fordert diese bei der um Hilfe zu ersuchenden Gemeinde an. Die Anforderung können auch der zuständige feuerwehrtechnische Beamte (§ 23) und bei Gefahr im Verzug die Leitstelle veranlassen.
Gruß, Stefan
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