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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuerwehr den Zutritt verweigert | 25 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839938 | ||
Datum | 02.06.2018 01:23 MSG-Nr: [ 839938 ] | 4270 x gelesen | ||
Geschrieben von Manfred B. Man hätte auch gegen den Willen der Besitzer das Grundstück betreten dürfen. Nicht unbedingt: Geschrieben von ---Chiemgau24--- Da aber keine Gefahr mehr im Verzug war, zogen alle Einsatzkräfte unverrichteter Dinge wieder ab. Kommt halt auf die Lage vor Ort an und was man ohne Betreten des Grundstücks erkunden kann. Und (für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit) darauf welche Schäden drohen, wenn doch eine Gefahr verblieben war. | ||||
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