Rubrik | Einsatz |
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Thema | Feuerwehr den Zutritt verweigert | 25 Beiträge |
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H | 839950 |
Datum | 02.06.2018 18:27 MSG-Nr: [ 839950 ] | 3099 x gelesen |
Brandmeldeanlage
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Geschrieben von Manfred B. Ob jedoch der Einsatzleiter dies aus 5, 10 oder 15 Meter Entfernung sicher beurteilen kann, ist mehr als fraglich.
Völlig richtig, darauf sollte sich der Einsatzleiter schon aus Haftungsüberlegungen nicht einlassen.
Geschrieben von Manfred B.Ein einfaches "Wir brauchen euch nicht" vom Brandleider reicht da nicht!
Das erlebt man bei BMA ja durchaus auch, dass der Betreiber der Anlage anruft, es sei nichts...Hier erst wieder gehabt: Angebliche Fehlauslösung in einem Hotel. In Wahrheit brannte - immerhin - ein Mülleimer nach dem dort Kippen hineingeworfen wurden. FF wurde aber erstmal noch vor Eintreffen der BF abalarmiert. Da hätte ich nicht Zugführer BF sein wollen, wenn es dann doch ein klein bisschen mehr gebrannt hätte...
Ansonsten bei Einsätzen wie in Bayern unbedingt darauf achten, dass die Feuerwehr nicht vollstrecken darf. Also keinen unmittelbaren Zwang gegen den Eigentümer oder Besitzer, der das Betreten verweigert, sondern Pol nachalarmieren. Ggf. hilft allein schon die Androhung, die Pol hinzuzuziehen.
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