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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuerwehr den Zutritt verweigert | 25 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 839964 | ||
Datum | 02.06.2018 22:12 MSG-Nr: [ 839964 ] | 2443 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. und wenn der Besitzer den Einsatzleiter schriftlich von der Haftung freistellt? Hallo Jürgen, aus meiner (nichtjuristischen) Sicht nein. Die Brandbekämpfung zählt nach Art. 4 (BayFwG) zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr. Von diesen Pflichtaufgabe kann mich keiner entbinden. Oder anders: Pflichtaufgaben liegen in der Verantwortung der Feuerwehr, die man nicht abgeben kann. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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