Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | OrgL und weitere... Rechte und Pflichten | 8 Beiträge |
Autor | Thom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz | 839982 |
Datum | 04.06.2018 10:10 MSG-Nr: [ 839982 ] | 1844 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Organisatorischer Leiter
Organisatorischer Leiter
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- Ein ersteintreffender GF, bei einem Einsatz in dem schon der Abschnitt Gesundheit gebildet und ein OrgL als solcher eingesetzt wird, da fehlt mir noch etwas Fantasie.
Nicht direkt gebildet aber es kann und kommt vor, dass der OrgL zügig dort ist, da er aufgrund der Alarmierung direkt mit dabei ist und zudem noch die Räumliche Nähe durch den Wohnort gegeben ist.
Dann treffen sich schon mal direkt, der erst eintreffende GF und der OrgL. Ob und wie er die Funktion im ersten Augenblick ausführt sei mal dahingestellt.
Aber meine Eingangsfrage wer welchem Gesetz entspringt und demzufolge was zu sagen hat ist ja beantwortet worden.
Ich habe ihn bei erster Durchsicht nicht im LBKG gefunden.
Danke dafür.
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| 04.06.2018 08:07 |
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., Morbach | |