Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | OrgL und weitere... Rechte und Pflichten | 8 Beiträge |
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 840002 |
Datum | 04.06.2018 23:23 MSG-Nr: [ 840002 ] | 977 x gelesen |
Innenminister
Massenanfall von Verletzten
Organisatorischer Leiter
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Organisatorischer Leiter
Hallo Simon,
Geschrieben von Simon S.Zumindest für Baden-Württemberg gilt, dass die Einrichtungen des Bevölkerungsschutzes im Falle von Massenanfall von Verletzten genutzt werden sollen (Siehe ManV-Erlass IM BaWü).
beim MANV gibt es ja auch keine Diskussion; da kommt der OrgL auch immer mit dem LNA (in BaWü untersteht der Orgl auch ausdrücklich dem LNA).
Bei einem gewöhnlichen Wohnungsbrand mit Verletzten oder MiG kommt häufig der OrgL alleine. Oder auch eine San-Bereitschaft von einem DRK-Ortsverein (vermutlich auch immer nur vom DRK). Für beides gibt es erst einmal keine Rechtsgrundlage.
Einen EL-RD wie in Bayern kennt das RDG BaWü nicht.
Gruß, Stefan
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| 04.06.2018 08:07 |
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., Morbach | |