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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | kritisch: Feuerwehrseiten auf Facebook - war: DSGVO: Feuerwehrwebseiten abgeschaltet? | 88 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 840034 | ||
Datum | 05.06.2018 15:09 MSG-Nr: [ 840034 ] | 5043 x gelesen | ||
Infos: | alle 12 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
hallo, ich denke der juristische Ansatz ist schon sinnvoll und auch logisch. Wenn jemand in einem Mietshaus ( = Facebook ) eine Wohnung ( = Fanpage ) mietet ( = einrichtet ) und dabei in Kauf nimmt das seine Besucher die er aktiv einladet ( = Inhalte bereitstellt) durch das baufällige Haus ( = nicht datenschutzkonforme Facebook ) gefährdet werden dann trifft den Mieter ( = Betreiber eine Fan-Page auf Facebook ) schon eine Mitverantwortung. Auch wenn dieses Urteil sich auf die alten Datenschutzrichtlinien von Facebook beziehen dürfte die Grundproblematik sich nicht geändert haben bzw. durch die neue DGVSO sich ev. sogar noch verschärft haben. auf heise.de steht: Die Entscheidung (C-210/16) erging auf Grundlage der alten Datenschutzrichtlinie. Die Regeln zur Verantwortlichkeit sind jedoch mit denen in der DSGVO identisch. Jetzt sollten die Feuerwehren die mit der Begründung "DGVSO" ihre Webseiten abgeschaltet und stattdessen auf ihre Fan-Pages von Facebook verweisen sich wirklich mal Gedanken über ihre Verantwortung machen. Natürlich auch die Feuerwehren die ihre Webseite nicht abgeschaltet haben und auf Facebook auch Fan-Pages betreiben. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jürgen M. [05.06.18 15:13] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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