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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gewalt gegen Einsatzkräfte | 122 Beiträge | ||
Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 840542 | ||
Datum | 23.06.2018 22:16 MSG-Nr: [ 840542 ] | 5780 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas M. Zum Glück, also unserem Glück dürften die tatsächlich bestraft werden....und hoffentlich nach der Haftstrafe unmittelbar aus der EU verwiesen werden. Beim Haupttäter steht es außer Frage, daß er bestraft wird, beim zweiten Tatbeteiligten wird es davon abhängen, wie hoch das Gericht den Tatbeitrag einschätzt. Eine Abschiebung nach Eritrea wird nicht stattfinden. Die Situation dort kann am ehesten als Versklavung des größten Teils der Bevölkerung beschrieben werden, das Regime liefert sich mit Nordkorea einen Wettbewerb um die ekligste Diktatur der Welt. Deutschland hat noch vor meiner Geburt ein paar Sachen in sein Grundgesetz geschrieben, die auch dann gelten, wenn's wirklich schwerfällt. Auch für (gelöscht). Hans-Joachim | ||||
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