Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Wer darf was Ausbilden (Truppmannausbildung) ? | 38 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 840635 |
Datum | 27.06.2018 12:28 MSG-Nr: [ 840635 ] | 3106 x gelesen |
Infos: | 27.06.18 FW-Magazin: So verschieden ist die Truppmannausbildung
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Hallo Jens,
das ist die Mindestqualifikation. Niemand verbietet Dir, "Ausbildungslehre" oder anderes zusätzlich zu haben.
Weiterhin kannst Du Kameradinnen und Kameraden, die ausbilden können und keinen Gruppenführer haben, für Ausbildungen einzusetzen.
Diese Tür wird Dir auch geöffnet, in folgenden Satz Andere befähigte Personen, die über eine Ausbildung verfügen, die speziellen Zielstellungen der Aus- oder Fortbildungsmaßnahme entspricht, sollen einbezogen werden.
Wenn ich so jemanden habe, wäre der natürlich auch ein Kandidat für den Gruppenführerlehrgang.
Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.
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