| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | DSGVO: Messenger bei der Feuerwehr - war:kritisch: Feuerwehrseiten auf Facebook | 25 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 840650 | ||
| Datum | 27.06.2018 19:57 MSG-Nr: [ 840650 ] | 1904 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
hallo, Geschrieben von Thomas M. Und was im DSGVO macht und da genau Probleme? dienstliche Kommunikation über Whatspp -> es gilt die DSGVO Das Handy ist dann automatisch ein "Diensthandy" und dann: Whatsapp auf dem Diensthandy laut DSGVO nicht zulässigIn vielen Firmen ist die Nutzung von Whatsapp untersagt. Die rechtliche Problematik ist vielen Verantwortlichen in den Feuerwehren gar nicht bewusst :-( Vielen ist es nicht klar das sobald die Feuerwehr mit im Spiel ist es halt nicht mehr privat ist. Es gibt Alternativen. Andere Messenger kann man DGSVO-konform nutzen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
Geändert von Jürgen M. [27.06.18 19:59] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|