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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | DSGVO: Messenger bei der Feuerwehr - war:kritisch: Feuerwehrseiten auf Facebook | 25 Beiträge | ||
| Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 840656 | ||
| Datum | 28.06.2018 08:56 MSG-Nr: [ 840656 ] | 1581 x gelesen | ||
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Ich denke mal, den Zweiflern bzw. Kritikern der "Rechtmäßigkeit" geht es darum, dass WhatsApp bzw. die dahinter stehende "Firma" unbeschränkten Zugriff auf das "Telefonbuch"/den Kontakteordner des Handys erhält, ohne dass die darin verzeichneten Personen explizit und zweckgebunden ihre Zustimmung dazu geben konnten....dies ist wohl das (wohl auch schon vor der DSGVO) prüfwürdige/datenschutzrechtlich Kritische. Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | ||||
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