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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Brände in Gerätehäusern (ausgelöst durch Fahrzeuge bzw. Technik dafür) | 71 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 841267 | ||
Datum | 23.07.2018 19:35 MSG-Nr: [ 841267 ] | 3343 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael W. Die Haftung dürfte in etwa so sein, wie die des Prüfers, wenn man mit seinem Auto zur HU vorfährt... Warum sollte das Land dafür haften, wenn ein Mitarbeiter einer Gemeinde durch Fahrlässigkeit der Gemeinde einen Schaden zufügt? Ich würde eher davon ausgehen, dass dann genau das gleiche gilt wie wenn mir beim Übungsdienst das Funkgerät ins Wasser fällt: Die Gemeinde zahlt die Reparatur und fertig. | ||||
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