Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Zutrittsrechte Wohnung: Feuerwehr ./. Polizei - war: Update Türöffnung | 33 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 841553 |
Datum | 29.07.2018 14:03 MSG-Nr: [ 841553 ] | 2539 x gelesen |
in my not so humble opinion - Meiner unbescheidenen Meinung nach
Wichtig ist IMNSHO die Erkenntnis, dass die Anwesenheit der Polizei den Einsatzleiter der Feuerwehr i.d.R. kein Stück von seiner Verantwortung beim Öffnen der Tür befreit.
Es sei denn, er hat sauber festgestellt "Das ist kein Einsatz für die Feuerwehr, aus eigener Zuständigkeit machen wir da nix" und die Polizei sagt "aber wir wollen da rein". Im Regelfall dürfte die Notfalltüroffnung aber als Unglücksfall im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr liegen, und dann darf (und muss!) die Feuerwehr auch den Zugang herstellen und die Polizei ist bestenfalls hinterher zuständig, wenn die nicht mehr verschließbare Wohnung gesichert werden muss. (oder wenn sich in der Wohnung Anhaltspunkte für eine Straftat befinden)
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| 27.07.2018 19:28 |
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Jose7f M7., Dillingen / Saar Update Türöffnung | |