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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zutrittsrechte Wohnung: Feuerwehr ./. Polizei - war: Update Türöffnung | 33 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 841555 | ||
Datum | 29.07.2018 14:43 MSG-Nr: [ 841555 ] | 2283 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander H. Ich denke eher, der Regelfall wird wohl sein die Türe für den Rettungsdienst zu öffnen. Hallo Alexander, ich sehe es auch so wie Henning geschrieben hat. Die Notfalltüröffnung ist eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr, unabhängig davon was andere Organisationen machen oder eben nicht machen. Der Einsatz ist der gleiche, wie bei einem VU mit eingeschlossenen aber nicht eingeklemmten Personen. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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