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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zutrittsrechte Wohnung: Feuerwehr ./. Polizei - war: Update Türöffnung | 33 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 841557 | ||
Datum | 29.07.2018 15:19 MSG-Nr: [ 841557 ] | 2129 x gelesen | ||
Hallo Alexander, danke für den Link, ist eine interessante Auslegung. In der Präsentation wird davon ausgegangen, dass man die Tür für den Rettungsdienst aufmacht, um zum Patienten zu kommen. Ich intepretiere eine akute Wohnungsöffnung so: Jemand ist in der Wohnung eingesperrt und kommt von selbst nicht mehr heraus. Geschrieben von Alexander H. Eine versperrte Türe hinter der eine erkrankte Person liegt ist erstmal ist kein Unglücksfall im Sinne der Rechtsprechung. VollzBekBayFwG Punkt 4: "Technischer Hilfsdienst: Die Feuerwehren haben technische Hilfe bei Unglücksfällen oder Notständen zu leisten. Unglücksfall ist jedes unvermittelt eintretende Ereignis, das ... erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen bedeutet." Wenn ich in der Wohnung plötzlich umkippe und so verletzte bin, dass ich nicht mehr von selbst aus der Wohnung komme, dann liegt für mich eine erhebliche Gefahr für Menschen vor und somit auch eine Pflichteinsatz für die Feuerwehr. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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