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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zutrittsrechte Wohnung: Feuerwehr ./. Polizei - war: Update Türöffnung | 33 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 841558 | ||
Datum | 29.07.2018 15:37 MSG-Nr: [ 841558 ] | 2092 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian F. Wenn ich in der Wohnung plötzlich umkippe und so verletzte bin, dass ich nicht mehr von selbst aus der Wohnung komme, dann liegt für mich eine erhebliche Gefahr für Menschen vor und somit auch eine Pflichteinsatz für die Feuerwehr. Dann mag das vielleicht stimmen. Ich sagte ja auch eine Erkrankung, dein Beispiel ist ein Unfall, eine Erkrankung ist aber eben kein Unfall und somit auch pauschal kein Unglücksfall. Sofern das ganze nicht lebensbedrohlich ist, ist eine Erkrankung eben kein Unglücksfall und somit auch keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr. Bestes Beispiel war zB das Gerichtsurteil, für den Kostenbescheid der Feuerwehr die den Rettungsdienst mit der Drehleiter unterstützte. Die Frau war nicht gehfähig und die einzigste Möglichkeit war die Person über die Drehleiter zu "retten". Da die Frau keine lebensbedrohliche Erkrankung hatte, war der Einsatz der Feuerwehr nicht kostenfrei. | ||||
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