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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zutrittsrechte Wohnung: Feuerwehr ./. Polizei - war: Update Türöffnung | 33 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 841559 | ||
Datum | 29.07.2018 15:44 MSG-Nr: [ 841559 ] | 2146 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander H. Sofern das ganze nicht lebensbedrohlich ist, ist eine Erkrankung eben kein Unglücksfall und somit auch keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr. Hallo Alexander, dann reden wir vom selben. Allerdings möchte ich es nicht nur auf lebensbedrohlich beschränken, sondern auch schwere gesundheitliche Schäden mit reinpacken. Platt gesagt, fährt der Rettungsdienst mit Sondersignal an, ist es auch eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr. Ohne Sondersignal für den Rettungsdienst ist es auch keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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