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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zutrittsrechte Wohnung: Feuerwehr ./. Polizei - war: Update Türöffnung | 33 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 841608 | ||
Datum | 30.07.2018 19:45 MSG-Nr: [ 841608 ] | 1903 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. ich denke bei Gefahr in Verzug unterscheiden sich die Rechte zwischen Pol und FW nicht allzu sehr. Da braucht die Pol z.B. auch kein Durchsuchungbeschluss. Bei der Polizei schaut der Staatsanwalt genauer hin als bei der Feuerwehr Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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